Park & Ride

Parkieren auf den Fussballplatz des FC Rafzerfeld (Hüntwangen)

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Ab August 2008 ist das Parkieren auf dem Grundstück "Fussballplatz Hüntwangen" nur noch mit einer Bewilligung des FC Rafzerfeld erlaubt. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig zu Lasten des Halters abgeschleppt und der Halter wird verzeigt.

Der FC Rafzerfeld gibt gegen eine Gebühr von Fr. 30.-- pro Monat maximal 15 Bewilligungen in Form von Parkkarten für jeweils 6 oder 12 Monate heraus. Diese Parkkarten können hier bestellt werden.
 

 

Bestellung Parkkarten:

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Reglement über das Parkieren auf dem Grundstück des FC Rafzerfeld

 
1. Geltungsbereich
Dieses Reglement ordnet das Abstellen von Motorfahrzeugen jeglicher Art auf dem Grund des FC Rafzerfeld. 
Grundsätzlich nicht erlaubt ist 

   - das Parkieren von Fahrzeugen ausserhalb der als Parkplatz dienenden Kiesfläche
   - das Abstellen von Anhängern
   - das Parkieren von Fahrzeugen über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht 
   - das Parkieren von Fahrzeugen ohne gültige Kontrollschilder oder in fahruntüchtigem Zustand
 
2. Bewilligungen
Das Parkieren im Zusammenhang mit fussballerischen Aktivitäten oder Anlässen des FC Rafzerfeld ist nicht bewilligungspflichtig und kostenlos.

Das Parkieren zu andern Zwecken ist zeitlich beschränkt und untersteht der Bewilligungs- und Gebührenpflicht. Fahrzeughalter die ein Fahrzeug ohne Bewilligung abstellen werden verzeigt.

Maximal 15 Bewilligungen werden vom FC Rafzerfeld gegen Vorauszahlung der Nutzungsgebühr in Form von Parkkarten erteilt. 

Eine Parkkarte kann für 2 Kontrollschilder ausgestellt werden, sie berechtigt aber nur zum Parkieren von einem der aufgeführten Fahrzeuge.
 
3. Nutzungsgebühren
Die Gebühr für die Parkkarten beträgt Fr. 30.— pro Monat und muss im Voraus bezahlt werden. Parkkarten sind erhältlich für 6 oder 12 Monate, sie sind unabhängig vom Ausstellungsdatum immer für ganze Monate gültig. Für nur teilweise verwendete Karten erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.
 
4. Erneuerung der Karten
Für die Erneuerung der Parkkarten ist alleine der Halter verantwortlich. Er kann durch Vorauszahlung der Gebühren vor Ablauf der Gültigkeit eine neue Karte beantragen. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf Erneuerung.
 
5. Parkzeiten
Parkkarten berechtigen zum Parkieren an Werktagen (Montag – Freitag) von 05:00 – 19:15 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten, sowie an Samstagen und Sonntagen ist das Parkieren trotz Parkkarte nicht gestattet.

 
6. Parkordnung
Die Fahrzeuge mit Parkkarten sind auf der rechten Seite des Parkplatzes (von der Einfahrt her gesehen) mit der Front Richtung Fussballplatz abzustellen. Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu plazieren.

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Die Einfahrt zum Parkplatz und die Zufahrt zum Materialhaus ist freizuhalten. Falsch parkierte Fahrzeuge werden abgeschleppt, die Abschleppkosten zuzüglich Fr. 50.— Umtriebskosten werden dem Halter in Rechnung gestellt.
 
7. Haftung
Der Fahrer stellt das Fahrzeug auf eigenes Risiko ab, der FC Rafzerfeld lehnt jede Haftung für Schäden am Fahrzeug oder bei Diebstählen ab. Es besteht kein Winterdienst, der FC Rafzerfeld führt keine Schneeräumung durch.
 
8. Anerkennung
Mit dem Bezug der Parkkarte anerkennt der Inhaber dieses Reglement. Bei Zuwiderhandlungen ist der FC Rafzerfeld zum Entzug der Parkkarte ohne Rückerstattung berechtigt. 
 
Hüntwangen, 1. Juli 2008
 
 

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